Vorsorgliche Massnahmen

Vorsorgliche Massnahmen sind Anordnungen über die vorläufige weitere Gestaltung der ehelichen Verhältnisse, bezw. Sicherstellung der Rechtsansprüche, über die im Urteil zu befinden ist.

Begriffs-Nr.: 864

Englisch: Precautionary measures (673)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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