Vorsorgliche Massnahmen
Vorsorgliche Massnahmen sind Anordnungen über die vorläufige weitere Gestaltung der ehelichen Verhältnisse, bezw. Sicherstellung der Rechtsansprüche, über die im Urteil zu befinden ist.
Begriffs-Nr.: 864
Englisch: Precautionary measures (673)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020