Zustandsverbrechen
Ein Zustandsverbrechen liegt vor, wenn mit der Herbeiführung des verbrecherischen Erfolges das deliktische Verhalten zu Ende ist und auch ein Aufrechterhalten des hierdurch geschaffenen Zustandes nicht stattfindet, dieser Zustand aber als rechtswidriger von selbst fortdauert.
Begriffs-Nr.: 881
Englisch: Condition crimes (188)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020