Nebentäterschaft
Als Nebentäterschaft ist Setzen von verschiedenen als Ursachen anzusprechenden Bedingungen anzusehen, die zwar in der Summe einen Erfolg herbeiführen, aber trotzdem nicht zusammenwirken wollen (mehrfache Alleintäterschaft).
Begriffs-Nr.: 560
Englisch: Sidekick (792)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020