MiFID

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) regelt spezifische Anforderungen an die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und an die Organisation von Wertpapierfirmen. Weiters enthält die Richtlinie Vorschriften zu organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze, zur Zulassung und den laufenden Pflichten der Erbringer von Datendiensten, zu den Befugnissen der zuständigen Behörden sowie Sanktionsbestimmungen bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Bestimmungen.

Begriffs-Nr.: 540

Englisch: MiFID (575)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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