Dereliktion
Die Dereliktion ist Aufgabe des Besitzes einer Sache durch den Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten. Die Sache wird herrenlos, auch wenn sie sich im Gewahrsam eines Dritten befindet, und in logischer Folge auch okkupierbar.
Begriffs-Nr.: 250
Englisch: Derelation (266)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020