Differenztheorie
Die Differenztheorie ist die im kaufmännischen Verkehr gültige Berechnung des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung derart, dass statt der Leistung des säumigen Schuldners deren Wert in Rechnung gestellt wird.
Begriffs-Nr.: 261
Englisch: Difference theory (278)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020