Depotbank (KAG)

Die gesetzlichen Aufgaben der Depotbank als Vertragspartei teilen sich auf in Aufbewahrungs- (Custody)- (Art. 73 Abs. 1 KAG) und Kontrollaufgaben (Plausibilisierung NAV, Kontrolle der Anlageentscheide und Kontrolle der Ausschüttungen) (Art. 73 Abs. 3 KAG). Daneben erbringt die Depotbank weitere Dienstleistungen wie die Ausgabe und Rücknahme der Anteile und den Zahlungsverkehr (Art. 73 Abs. 1 KAG). Zudem muss sie dem von der Fondsleitung aufgestellten Fondsvertrag zustimmen, bevor er der FINMA zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 26 Abs. 1 KAG). Gleiches gilt bei Änderungen des Fondsvertrags (Art. 27 Abs. 1 KAG). Dabei wahren auch die Depotbank und ihre Beauftragten ausschliesslich die Interessen der Anleger (Art. 20 Abs. 1 Bst. a KAG).

Begriffs-Nr.: 247

Englisch: Custodian bank (CISA) (235)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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