Verfassung

Die Verfassung im formellen Sinne ist die Gesamtheit aller Rechtssätze, die in er besonderen Form der Verfassungsgesetzgebung erlassen worden sind. Es wir bei diesem Verfassungsbegriff ausschliesslich auf die Form der Rechtsnorm abgestellt, der Inhalt ist nicht relevant. Dies im Gegensatz zum Verfassungsbegriff im materiellen Sinne. Hier wird auf den Inhalt der Rechtsnormen abgestellt und umfasst alle diejenigen Rechtssätze, die es wegen ihrer inhaltlichen Tragweise verdienen, in die Verfassung aufgenommen zu werden.

Begriffs-Nr.: 824

Englisch: Constitution (194)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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