Unterlassungsdelikt
Das Unterlassungsdelikt (echtes) ist die schuldhafte Nichtbefolgung des strafgesetzlichen Gebotes, vermittelst einer Handlung eine Änderung eines Zustandes herbeizuführen (bspw. durch Untätigkeit im Sinne einer Unterlassung der Nothilfe).
Begriffs-Nr.: 811
Englisch: Offence of omission (608)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020