Subsidiarität

Die Subsidiarität der Rechtsnorm besagt, dass ein bestimmter Rechtssatz erst zur Anwendung gelangt, wenn eine bestimmte andere Rechtsquelle für die zu beantwortende Rechtsfrage keine Vorschrift enthält.

Begriffs-Nr.: 768

Englisch: Subsidiarity (823)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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