Subsidiarität
Die Subsidiarität der Rechtsnorm besagt, dass ein bestimmter Rechtssatz erst zur Anwendung gelangt, wenn eine bestimmte andere Rechtsquelle für die zu beantwortende Rechtsfrage keine Vorschrift enthält.
Begriffs-Nr.: 768
Englisch: Subsidiarity (823)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020