Sponsor einer Verbriefung

Als Sponsor wird gemäss Artikel 4 Abs. 1 Nr. 14 CRR ein Institut bezeichnet, das kein Originator ist und das ein Programm forderungsgedeckter Geldmarktpapiere oder ein anderes Verbriefungsprogramm, bei dem Forderungen Dritter angekauft werden, auflegt und verwaltet.

Begriffs-Nr.: 747

Englisch: Sponsor institution of a securitisation (806)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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