Side Pockets

Hedge Funds haben in den Zeiten grossen Börsenunsicherheiten vermehrt Side Pockets gegründet. Damit wird das Fondsportfolio in zwei Teile aufgespalten in einen bewerteten und liquiden Teil sowie in einen nicht oder nur sehr eingeschränkt bewertbaren und praktisch illiquiden Teil (durch Schaffung von Anteilsklassen oder Subfonds). Bei Rücknahmebegehren erhalten die Anleger zunächst nur den einen – ordentlich bewertbaren, liquiden – Teil ihrer Guthaben ausbezahlt. Den Rest in Form eine Gutschrift, die ein aufgeschobenes Zahlungsversprechen verbrieft. Ein Liquiditätsengpass kann damit vermieden werden, da der Fondsmanager nur veräussern muss, was zu fairen Preisen bewert- und handelbar ist.

Begriffs-Nr.: 733

Englisch: Side pockets (791)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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