Sachmängelhaftung

Die Sachmängelhaftung bezieht sich auf einen Mangel resp. die Gewährleistung im Kaufrecht. Ein Sachmangel ist die ungünstige Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der angestrebten Soll-Beschaffenheit.

Begriffs-Nr.: 710

Englisch: Liability for material defects (535)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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