Resolutivbedingung
Die Resolutivbedingung ist die auflösende Bedingung und ist somit, wenn der Eintritt des ungewissen Umstandes die Aufhebung der Rechtswirkung zur Folge hat.
Begriffs-Nr.: 688
Englisch: Resolutive condition (746)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020