Quittung

Die obligationenrechtliche Quittung ist die vom Gläubiger (bzw. seinem Organ oder seinem Vertreter) unterzeichnete Bescheinigung des Empfangs einer geschuldeten Geldzahlung.

Begriffs-Nr.: 651

Englisch: Receipt (723)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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