Quittung
Die obligationenrechtliche Quittung ist die vom Gläubiger (bzw. seinem Organ oder seinem Vertreter) unterzeichnete Bescheinigung des Empfangs einer geschuldeten Geldzahlung.
Begriffs-Nr.: 651
Englisch: Receipt (723)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020