Provisorische Massnahmen
Die provisorischen Massnahmen sind im Wesentlichen diejenigen Anordnungen, die das Gericht zur Aufrechterhaltung des tatsächlichen Zustandes des Streitgegenstandes oder zur Sicherstellung gefährdeter Beweise trifft.
Begriffs-Nr.: 641
Englisch: Provisional measures (702)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020