Provisorische Massnahmen

Die provisorischen Massnahmen sind im Wesentlichen diejenigen Anordnungen, die das Gericht zur Aufrechterhaltung des tatsächlichen Zustandes des Streitgegenstandes oder zur Sicherstellung gefährdeter Beweise trifft.

Begriffs-Nr.: 641

Englisch: Provisional measures (702)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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