Insider
Primärinsider sind Personen, die als Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganes des Emittenten (z.B. Vorstände oder Aufsichtsräte) oder sonst auf Grund ihres Berufes (z.B. Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher) oder ihrer Beteiligung am Kapital des Emittenten Zugang zu einer Insider-Information haben.
Begriffs-Nr.: 429
Englisch: Insiders (456)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018