individuelle Freiheitsrechte
Die individuellen Freiheitsrechte verschaffen dem Einzelnen die Möglichkeit, seine natürliche Handlungsfähigkeit und sein Eigentumsrecht frei von staatlicher Behelligung im Rahmen der aus Rücksichten des Gemeinwohls aufgestellten öffentlichrechtlichen (polizeilichen) Schrankgen zu betätigen.
Begriffs-Nr.: 426
Englisch: Individual liberties (450)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020