Guter Glaube

Der gute Glaube (bona fides) ist das schuldlose Nichtkennen eines Mangels in Bezug auf einen Rechtserwerb oder Rechtsbestand.

Begriffs-Nr.: 403

Englisch: Good faith (418)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

Print Friendly, PDF & Email