Dispositionsfähigkeit
Die Dispositionsfähigkeit ist die von der Handlungsfähigkeit unabhängige Verfügungsmacht und somit eine besondere Beziehung zu dem Recht, das von der Verfügung betroffen werden soll.
Begriffs-Nr.: 269
Englisch: Disposition capability (292)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020