Beurkundungen

Beurkundungen als rechtsbestimmende Verfügungen sind in Urkundenform gekleidete behördliche Erklärungen über Tatsachen oder Ereignisse von rechtlicher Bedeutung und bewirken eine besondere Glaubwürdigkeit.

Begriffs-Nr.: 174

Englisch: Notarizations (599)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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