Amtliche Beglaubigung

Das amtliche beglaubigte Dokument ist als solches eine öffentliche Urkunde, macht aber eine Privaturkunde durch Beglaubigung ihrer Unterschrift nicht zur öffentlichen Urkunde.

Begriffs-Nr.: 57

Englisch: Official certification (610)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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