Adäquater Kausalzusammenhang
Der adäquate Kausalzusammenhang ist der juristisch erhebliche Zusammenhang zwischen der Ursache und dem Schaden. Voraussetzung ist die Bejahung des natürlichen Zusammenhangs im Sinne der Äquivalenztheorie.
Begriffs-Nr.: 24
Englisch: Adequate causal link (40)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020