Abverdienen

Das Abverdienen (des Militärpflichtersatzes) ist die Tilgung dieser Steuer durch Arbeit in einer Kaserne. Der Zwang dazu ist verfassungswidrig.

Begriffs-Nr.: 17

Englisch: Earning (317)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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