Zwingendes Recht
Zwingende Rechtsnormen sind solchen, welche dem Willen der Parteien entzogen sind und von diesen somit nicht abgeändert werden können. Man unterscheidet die absolut zwingenden Rechtsnormen (diese dürfen überhaupt nicht abgeändert werden) und die relativ zwingenden Rechtsnormen, welche nur zugunsten einer bestimmten Partei (meist die sozial schwächere Partei) abgeändert werden dürfen.
Begriffs-Nr.: 883
Englisch: Mandatory law (556)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020