Zentrale Gegenpartei (CCP)

Central Counter Party (CCP) ist eine juristische Person, die zwischen die Gegenparteien der auf einem oder mehreren Märkten gehandelten Kontrakte tritt und somit als Käufer für jeden Verkäufer bzw. als Verkäufer für jeden Käufer fungiert.

Begriffs-Nr.: 876

Englisch: Central Counterparty (CCP) (147)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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