Wohnsitz
Der zivilrechtliche Wohnsitz enthält zwei Elemente: einerseits die Absicht, an einem Ort dauernd zu bleiben, und anderseits die Betätigung diesea Willens durch tatsächlichen Aufenthalt an diesem Ort.
Begriffs-Nr.: 874
Englisch: Residence (744)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020