Wohnsitz

Der zivilrechtliche Wohnsitz enthält zwei Elemente: einerseits die Absicht, an einem Ort dauernd zu bleiben, und anderseits die Betätigung diesea Willens durch tatsächlichen Aufenthalt an diesem Ort.

Begriffs-Nr.: 874

Englisch: Residence (744)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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