Vertragsform

Als Vertragsform bezeichnet man die Erscheinungsform (Mittel) einer zweiseitigen Erklärung, dies im Gegensatz zu dem Inhalt der Erklärung (Vertragsinhalt) selbst.

Begriffs-Nr.: 849

Englisch: Form of contract (383)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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