Vertragliche Anlagefonds
Anlagefonds auf Basis eines Kollektivanlagevertrages (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, dem Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile an Anlagefonds zu beteiligen und diese gemäss Gesetz und Fondsreglement zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsreglement übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Die Anlagefonds selber haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Fondsleitung kann jederzeit neue Anteile zum Inventarwert ausgeben, anderseits ist der Anleger grundsätzlich berechtigt, Anteile jederzeit zum Inventarwert zurück zugeben; mit dem Kauf von Anteilen erwirbt der Anleger eine Forderung gegenüber der Fondsleitung auf Beteiligung am Vermögen und Ertrag der Anlagefonds.
Begriffs-Nr.: 848
Englisch: Contractual investment fund (200)
Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018