Vertrag zugunsten Dritter
Ein Vertrag zugunsten Dritter ist ein solcher, bei dem der Gegenkontrahent sich nicht für sich selbst ein Recht ausbedingt, sondern für einen Dritten, den Begünstigten.
Begriffs-Nr.: 846
Englisch: Contract in favour of third parties (199)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020