Vermögensschadenversicherung

Durch die Vermögensschadenversicherung werden Haftpflichtansprüche aus reinen Vermögensschäden, die also keine Folgeschäden von Personen- und Sachschäden sind, gedeckt. Ein Beispiel dafür ist etwa jede Art der Berufshaftpflichtversicherung.

Begriffs-Nr.: 836

Englisch: Financial loss insurance (375)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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