Vermögensschadenversicherung
Durch die Vermögensschadenversicherung werden Haftpflichtansprüche aus reinen Vermögensschäden, die also keine Folgeschäden von Personen- und Sachschäden sind, gedeckt. Ein Beispiel dafür ist etwa jede Art der Berufshaftpflichtversicherung.
Begriffs-Nr.: 836
Englisch: Financial loss insurance (375)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018