Verlustschein

Der Verlustschein ist eine vom Betreibungsamt ausgestellte öffentliche Urkunde, durch welche bescheinigt wird, dass ein bestimmter Gläubiger in dem betreffenden Betreibungsverfahren für seine Forderung nicht oder nicht vollständig gedeckt wurde.

Begriffs-Nr.: 832

Englisch: Loss certificate (550)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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