Verkehrswert

Er entspricht für die an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelten Anlagen (Aktien / Obligationen) dem Kurswert. Als dieser gilt grundsätzlich der zuletzt bezahlte Kurs. Hauptmärkte haben Vorrang. Anlagen, die nicht an Börsen gehandelt werden, sind zu schätzen (Vorsichtsprinzip).

Begriffs-Nr.: 830

Englisch: Market value (561)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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