Verhandlungsmaxime

Die Verhandlungsmaxime besagt, dass allein die Parteien den Streitstoff in den Prozess einfuhren, Über seine Feststellungsbedürftigkeit entscheiden und seine Feststellung betreiben, dass aber das Gericht Tatsachen, weiche von den Parteien nicht vorgebracht sind, nicht berücksichtigen und keine Beweise von Amts wegen aufnehmen darf.

Begriffs-Nr.: 827

Englisch: Negotiation maxim (594)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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