Subsumtion
Die Subsumtion ist das Stellen eines individuell-konkreten Sachverhaltes (Untersatz) unter eine generell-abstrakte Rechtsnorm (Obersatz) und daraus ergibt sich dann zwingend eine bestimmte Rechtsfolge.
Begriffs-Nr.: 770
Englisch: Subsumption (828)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020