Subsumtion

Die Subsumtion ist das Stellen eines individuell-konkreten Sachverhaltes (Untersatz) unter eine generell-abstrakte Rechtsnorm (Obersatz) und daraus ergibt sich dann zwingend eine bestimmte Rechtsfolge.

Begriffs-Nr.: 770

Englisch: Subsumption (828)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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