Strohmann

Ein Strohmann ist derjenige, der nach aussen als Inhaber bestimmter Rechte und Pflichten erscheint, während die wirtschaftliche und sachliche Auswirkung zugunsten und zulasten anderer Personen eintreten soll.

Begriffs-Nr.: 763

Englisch: Straw man (818)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

Print Friendly, PDF & Email