Strohmann
Ein Strohmann ist derjenige, der nach aussen als Inhaber bestimmter Rechte und Pflichten erscheint, während die wirtschaftliche und sachliche Auswirkung zugunsten und zulasten anderer Personen eintreten soll.
Begriffs-Nr.: 763
Englisch: Straw man (818)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020