Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist eine monokratische, von den Weisungen ihrer vorgesetzten Behörden abhängige Verwaltungsbehörde, die bei jedem Gericht bestehen muss. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Code Napoleon eine dreifache Funktion: a) die Vertretung der Staatsinteressen im Zivilprozess, b) die Vertretung der Anklage im Strafprozess und c) die Aufsicht über die Tätigkeit der Gerichte.

Begriffs-Nr.: 749

Englisch: Office of the public prosecutor (609)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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