Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist eine monokratische, von den Weisungen ihrer vorgesetzten Behörden abhängige Verwaltungsbehörde, die bei jedem Gericht bestehen muss. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Code Napoleon eine dreifache Funktion: a) die Vertretung der Staatsinteressen im Zivilprozess, b) die Vertretung der Anklage im Strafprozess und c) die Aufsicht über die Tätigkeit der Gerichte.
Begriffs-Nr.: 749
Englisch: Office of the public prosecutor (609)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020