SICAV
Anlagefonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, deren ausschliesslicher Zweck die kollektive Kapitalanlage ist und deren Kapital und Anzahl ausstehender Aktien nicht im Voraus bestimmt, sondern variabel ist. Sie beteiligt die Aktionäre nach Massgabe der erworbenen Aktien am Gesellschaftsvermögen und verwaltet dieses gemäss Gesetz und Anlagereglement. Die Depotbank steht in einem vertraglichen Verhältnis zur SICAV. Die SICAV kann jederzeit neue Aktien zum Inventarwert ausgeben, anderseits ist ein Anleger grundsätzlich berechtigt, Aktien jederzeit zum Inventarwert zurückzugeben. Der Anleger ist Aktionär und hat Mitgliedschafts- und Vermögensrechte.
Begriffs-Nr.: 732
Englisch: SICAV (790)
Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018