Servitut
Das Servitut (Dienstbarkeit) ist als beschränktes dingliches Recht ein Herrschaftsrecht, das dem Berechtigten eine Sache unmittelbar, jedoch nur in bestimmten Beziehungen unterwirft.
Begriffs-Nr.: 729
Englisch: Servitude (782)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020