Servitut

Das Servitut (Dienstbarkeit) ist als beschränktes dingliches Recht ein Herrschaftsrecht, das dem Berechtigten eine Sache unmittelbar, jedoch nur in bestimmten Beziehungen unterwirft.

Begriffs-Nr.: 729

Englisch: Servitude (782)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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