Selbsthilfeverkauf

Der obligationenrechtliche Selbsthilfeverkauf ist die Befugnis, auf Rechnung des säumigen Käufers, bzw. Gläubigers zu verkaufen.

Begriffs-Nr.: 726

Englisch: Self help sale (778)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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