Schuldübernahme

Die Schuldübernahme ist der Eintritt eines neuen Schuldners an Stelle des bisherigen unter Aufrechterhaltung des Wesens der früheren Obligation.

Begriffs-Nr.: 723

Englisch: Assumption of debt (99)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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