Relatives Recht

Subjektives Recht, dessen Objekt eine Forderung ist, die dem Berechtigen (dem Gläubiger) ein klagbares Recht auf Leistung nur gegenüber diesem Schuldner verleiht.

Begriffs-Nr.: 682

Englisch: Relative right (735)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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