Relatives Recht
Subjektives Recht, dessen Objekt eine Forderung ist, die dem Berechtigen (dem Gläubiger) ein klagbares Recht auf Leistung nur gegenüber diesem Schuldner verleiht.
Begriffs-Nr.: 682
Englisch: Relative right (735)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020