Regress

Der Regress (Rückgriff) ist Anspruch auf Rückvergütung eines wirtschaftlichen Nachteils einem Dritten gegenüber, der auf Grund eines bestimmten Rechtsverhältnisses zu dieser Vergütung verpflichtet ist.

Begriffs-Nr.: 681

Englisch: Recourse (725)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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