Regress
Der Regress (Rückgriff) ist Anspruch auf Rückvergütung eines wirtschaftlichen Nachteils einem Dritten gegenüber, der auf Grund eines bestimmten Rechtsverhältnisses zu dieser Vergütung verpflichtet ist.
Begriffs-Nr.: 681
Englisch: Recourse (725)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020