Rechtsverweigerung

Die Rechtsverweigerung ist jedes Verhalten einer Behörde (Zivil- oder Strafgericht oder auch eine Verwaltungsbehörde), wodurch sie in irgendeiner Rechtssache trotz ihrer Zuständigkeit die ordnungsgemässe Rechtspflege und den Rechtsschutz versagt.

Begriffs-Nr.: 674

Englisch: Denial of justice (264)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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