Rechtsverweigerung
Die Rechtsverweigerung ist jedes Verhalten einer Behörde (Zivil- oder Strafgericht oder auch eine Verwaltungsbehörde), wodurch sie in irgendeiner Rechtssache trotz ihrer Zuständigkeit die ordnungsgemässe Rechtspflege und den Rechtsschutz versagt.
Begriffs-Nr.: 674
Englisch: Denial of justice (264)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020