Rechtsvermutung
Die Rechtsvermutung (praesumptio iuris) ist eine Beweisregel, welche den Richter zwingt, eine nicht voll bewiesene Tatsache als wahr anzunehmen, solange nicht der Beweis des Gegenteils erbracht wird.
Begriffs-Nr.: 672
Englisch: Presumption of law (678)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020