Rechtsordnung

Zweck der Rechtsordnung ist, den Menschen die Möglichkeit der Befriedigung ihrer primären Bedürfnisse nach einem ethischen Massstabe zu verschaffen und abzustufen durch Regelung der Beziehungen der Menschen unter sich und durch denselben seitens des Staates autoritativ auferlegten Pflichten.

Begriffs-Nr.: 669

Englisch: Legal system (527)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

Print Friendly, PDF & Email