Rechtskraft
Die formelle Rechtskraft bedeutet, dass die Entscheidung in demselben Verfahren, in dem sie erlassen ist, nicht mehr geändert werden kann, insbesondere keinem Rechtsmittel (mehr) unterliegt. Die materielle Rechtskraft ist dann diejenige Wirkung eines formell rechtskräftigen Entscheides bezogen auf den festgestellten Inhalt.
Begriffs-Nr.: 665
Englisch: Legal force (521)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020