Rechtshilfe
Die Rechtshilfe ist dasjenige Rechtsinstitut, wonach Behörden verschiedener Staaten zu gegenseitiger Hilfe in Rechtssachen zum Zwecke des Erlasses oder Vollzuges von Urteilen verpflichtet sind.
Begriffs-Nr.: 664
Englisch: Legal assistance (515)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020