Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit ist die rechtlich anerkannte Möglichkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Bedingt rechtsfähig ist das gezeugte, aber noch nicht geborene Kind.

Begriffs-Nr.: 660

Englisch: Legal capacity (516)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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