Rechtsanspruch

Der Rechtsanspruch ist die gegenwärtige Befugnis, von einem Andern ein gewisses Tun oder das Ablassen von einem Tun zu begehren, und mit rechtlichen MitteIn geltend zu machen.

Begriffs-Nr.: 658

Englisch: Legal claim (517)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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