Rechtsanspruch
Der Rechtsanspruch ist die gegenwärtige Befugnis, von einem Andern ein gewisses Tun oder das Ablassen von einem Tun zu begehren, und mit rechtlichen MitteIn geltend zu machen.
Begriffs-Nr.: 658
Englisch: Legal claim (517)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020